Grundsätze der Mediation

 

Freiwilligkeit
Die Teilnahme an der Mediation ist grundsätzlich freiwillig und kann jederzeit – ohne Angaben von Gründen - von allen Parteien beendet werden.

Verschwiegenheit
Elementare Voraussetzung der Mediation ist die Schweigepflicht nach außen für alle Beteiligten des Gesprächs.

Offenheit
In der Mediation werden alle hierfür wichtigen Informationen zur Verfügung gestellt. Außerdem besteht die Bereitschaft, für die Informationen der anderen Seite offen zu sein und diese zur Kenntnis zu nehmen.

Eigenverantwortlichkeit
heißt: Eigeninteresse zu formulieren, Themen selbst zu entwickeln, Verantwortung zu übernehmen, Entscheidungen selbst zu treffen und umzusetzen.

Neutralität
Der Mediator ist neutral bzw. „allparteilich“. Er moderiert ohne Bewertung. Alle Beteiligten sollen gleichwertig behandelt werden. Der Mediator hat kein eigenes Interesse an der Lösung.

Einvernehmlichkeit
bedeutet: Die Beteiligten verpflichten sich zum fairen Umgang miteinander. Alle Konfliktbeteiligten sollen mit der Lösung zufrieden sein. Die Konsequenzen sind allen gleichermaßen bekannt.