"Erben heisst sich einigen"
Erbmediation
Erbmediation als Vermittlung durch einen Dritten (Mediator) bietet sich als alternative Form der Streitbeilegung an. Es werden individuelle Wege gegangen und eigene Lösungen gefunden, mit denen
alle Parteien zufrieden sind.
Selbst in scheinbar unlösbaren Konflikten kann der Mediator die Beteiligten wieder auf einen Lösungsweg führen.
Erbmediation als vorsorgende Nachlaßplanung
- zur einvernehmlichen Gestaltung nach einem Todesfall
- als Vermögensnachfolgeplanung
Warum Erbmediation?
Erbmediation erspart die gerichtliche Auseinandersetzung:
Während Gerichtsverfahren oft Jahre dauern, bietet die Erbmediation die Chance, die Erbstreitigkeiten innerhalb weniger Wochen zu beenden.
Erbmediation erhält den Familienfrieden:
Im Erbfall kommt es oft zu Streitigkeiten, weil der Erblasser die Abwicklung seines Nachlasses nicht verständlich und umfassend geregelt hat.
Der sachliche Konflikt und das persönliche Verhältnis unter den Erben sind emotional untrennbar mit einander verbunden. Die Beteiligten stellen oft jede vernünftige Kommunikation untereinander
ein. Der Familienfrieden ist oft über Jahre und Jahrzehnte generationenübergreifend zerstört.
Ein neutraler Dritter versucht hier durch eine klare und strukturierte Verhandlungsführung Blockaden zu lösen, um die Beteiligten wieder miteinander ins Gespräch zu bringen. Es wird gemeinsam
eine Lösung erarbeitet, mit der alle Parteien zufrieden sind. Es wird eine Vereinbarung geschlossen, die notariell beurkundet wird.
Erbmediation ermöglicht rechtzeitig individuelle Regelungen:
Bei der Erbmediation werden nicht nur juristische, sondern auch wirtschaftliche und persönliche Faktoren berücksichtigt.
Da die Ergebnisse der Mediation von den Beteiligten selbst erarbeitet wurden, werden sie besser akzeptiert.
Der Nachlass kann schnell und effektiv verwertet werden:
Während der gerichtlichen Auseinandersetzung liegt das Vermögen „brach“ und verliert bereits hierdurch an Wert.
Erbmediation erspart Kosten:
Die oft jahrelange gerichtliche Streitbeilegung schmälert den Nachlass durch Verwaltungsmaßnahmen, die durch die Schnelligkeit der Erbmediation oft nicht notwendig werden.
Außerdem ist das deutsche Erbrecht (zu großen Teilen noch aus dem Jahr 1900) selten auf den Einzelfall zugeschnitten. Individuelle, vom gesetzlichen Erbrecht abweichende Lösungen können somit nur
in der Erbmediation erarbeitet werden. So können bei der vorweggenommenen Erbfolge ebenso wie bei einem Erbfall erhebliche Ersparnisse an Erbschaftssteuer ermöglicht werden.
Erbschaft, Mediation, Familienmediation
Weitere Informationen:
1. Erben und Vererben (Broschüre des Bundesjustizministeriums zum Erbrecht zum
Herunterladen)
2. Erbschaftssteuer (Information des Bundesjustizministeriums zum Herunterladen)
Mediation . Beratung